Daten, Daten und noch mehr Daten – und die Frage, was damit passiert

Ende Mai 2018 scheint schon lange lange her zu sein und die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung anscheinend auch. Gleichwohl wird uns allen wohl erst im Nachgang der Einführung der DSGVO bewusst, wie sich seitdem der Umgang mit Daten u.a. in Deutschland und seinen Unternehmen verändert hat.

Für die Netzwerkfreund GmbH habe ich damals den Händlerbund um Unterstützung gebeten, weshalb dieses für viele Unternehmen bis heute nachwirkende Thema für uns schnell und gut vom Tisch kam. Und es ist auch davon auszugehen, dass der Datenschutz stetig weiterentwickelt wird. Aus diesem Grund veröffentliche ich heute diesen Gastbeitrag im Netzwerkfreund-Blog, denn ich gehe davon aus, dass noch lange nicht alle Unternehmen und Ihre MitarbeiterInnen das Thema Datenschutz in dieser aktualisierten Form in allen Facetten und Feinheiten verstanden und in die eigene Organisation auf nachhaltige und zukunftssichere Weise integriert haben...


Im Internet hinterlässt jeder User eine Spur an Daten. Dieser Sachverhalt ist zwar durchaus dem Großteil der User bewusst, doch welche Daten wann von wem und im welchem Umfang erfasst werden, weiß oft niemand so genau. Gerade in puncto Online-Shopping werden im Hintergrund viel mehr Daten erhoben als vielen bewusst ist – Die nachfolgende Infografik vom Händlerbund zeigt, welchen Weg die Daten gehen und was mit ihnen passiert.
Achtung vor unerwünschter Werbung
Das Daten-Tracking fängt beispielsweise schon an, bevor überhaupt der digitale Fuß in den digitalen Laden gesetzt wurde. Dies geschieht über Cookies – also kleine Dateien, die beim Aufrufen von Webseiten im Browser gespeichert werden. Diese Speicherung der eigenen Suche durch Cookies kann übrigens unterbunden werden, indem entsprechende Einstellungen im Browser vorgenommen werden.
Doch wie sieht es dann tatsächlich im Online-Shop aus? Was passiert, wenn Produkte in den Warenkorb gelegt werden? Das System hinter dem Shop speichert die Daten in der Kundendatenbank ab. Händler, die die Daten auswerten, können so schnell ein Muster erkennen und die Daten dazu nutzen, passende Werbung auszuspielen. Gerade personalisierte Newsletter eignen sich dafür besonders gut. Aber Obacht: Nur wenn der Kunde ausdrücklich zur Nutzung der Daten für Werbezwecke zustimmt, darf der Händler das auch machen. Das deutsche Recht ist beim Thema unerwünschte Werbung – aka Spam – sehr deutlich und fordert von den Händlern ein Double-Opt-In-Verfahren für Newsletter.
Sicherheit geht beim Bezahlen vor
Doch welche Daten werden noch erhoben? Wenn es um den Bereich Bezahlung geht, wird es noch mal besonders spannend. Hier werden wirklich sehr sensible Daten erhoben, mit denen, sollte es bei den Payment-Anbietern zu einer Daten-Panne kommen, richtig Schindluder betrieben werden kann. Deshalb sollten sowohl Händler als auch Kunden darauf achten, dass nur zertifizierte Zahlungsdienstleister genutzt werden. Diese arbeiten mit Verschlüsselungen und gelten als besonders sicher. Die Lieblings-Payment-Variante der Händler – die Vorkasse – ist aus Sicherheitsaspekten allerdings kritisch zu bewerten, denn als Kunde überweist man Geld an ein unbekanntes Konto.
Darf der das?
Zu guter Letzt geht es schließlich um den Versand der bestellten Ware. Und ja, auch hier werden Daten erhoben und weitergegeben. Das fängt schon mit der Lieferadresse an, die der Händler zwangsläufig an den Lieferanten weitergeben muss. Zuletzt gab es im Rahmen der DSGVO viele Diskussionen um die Frage, ob Händler auch die E-Mail-Adresse der Kunden an die Versanddienstleister weitergeben dürfen, damit diese den Empfänger über den Status der Lieferung informieren können. Hier sei nochmal ganz klar gesagt: Schon vor der DSGVO war eine Weitergabe der E-Mail-Adresse zwar möglich, aber eben nur mit einer Einwilligung durch den Kunden.
Welche Daten noch erhoben werden und inwiefern der Datenschutz bei den unterschiedlichen Shopping-Schritten greift, hat der Händlerbund in der Infografik „Die Reise meiner Daten – Datenschutz im Online-Handel“ grafisch aufgearbeitet.

Hinweise vom Händlerbund, der gerne hilft:
Die rechtliche Absicherung ihrer Internetpräsenzen verursacht vielen Online-Händlern einen enormen Mehraufwand. Der Händlerbund steht Ihnen bei juristischen Fragen als kompetenter Partner zur Seite. Wenn Sie sich als Händler jetzt für die umfangreichen Rechtsdienstleistungen des Händlerbundes entscheiden, erhalten Sie einen Nachlass von 3 Monaten auf das Mitgliedschaftspaket Ihrer Wahl. Jetzt informieren!
Über die Autorin
Julia Ptock ist seit 2014 als Online-Redakteurin für die Onlinehaendler-News.de tätig. Außerdem ist sie Redakteurin vom Dienst für den Logistik-Watchblog.de.


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